1. Was ist VERA?
Die Abkürzung „VERA“ stand ursprünglich für „VERgleichsArbeiten in der Grundschule“. Seit 2009 werden Vergleichsarbeiten aber auch in der achten Jahrgangsstufe in den Fächern Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch oder Französisch geschrieben und der Begriff wird auch für diese Tests verwendet.
Die Projektgruppe VERA am Zentrum für empirische pädagogische Forschung an der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau, die ursprünglich die Vergleichsarbeiten in der Grundschule entwickelte, bietet heute mehreren Bundesländern ein Internetportal zum Herunterladen der Testmaterialien und zur Eingabe der Ergebnisse aus den Test an. Derzeit lassen die Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland Vergleichsarbeiten am zepf auswerten.
Mit Testaufgaben, die sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientieren, werden die Schülerleistungen in diesen beiden Fächern überprüft. Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten können Lehrkräften als Grundlage zur Unterrichtsentwicklung dienen und dabei helfen, ihre Schüler aus einem anderen Blickwinkel zu bewerten. So können Lehrkräften den Lernstand ihrer Schüler/-innen, ihrer Klasse und ihrer Schule im Vergleich mit anderen einschätzen.
2. Von wem werden die Vergleichsarbeiten entwickelt?
Die Aufgabenentwicklung wurde wie das ganze Projekt von den teilnehmenden Bundesländern beauftragt. Eine aus Vertretern aller Länder bestehende Gruppe von Lehrkräften entwickelt die Aufgaben, die in ausgewählten Schulen vorab erprobt werden. Dabei wird die Güte der Aufgaben überprüft sowie deren Schwierigkeitsgrad und Anforderungsprofil nach wissenschaftlichen Kriterien bestimmt. Für die Koordinierung der Aufgabenentwicklung, die statistische Auswertung und testmethodische Konzeption ist das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zuständig.
3. Warum werden Vergleichsarbeiten geschrieben?
Die Bildungsstandards für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in der achten Jahrgangsstufe beschreiben Fähigkeiten, die am Ende der 10. Klasse von den Schüler/-innen beherrscht werden sollen. Die Vergleichsarbeiten werden im zweiten Schulhalbjahr der achten Klasse geschrieben, um den Lehrerkräften objektive Informationen über den Lernstand ihrer Schüler/-innen zu liefern und um gegebenenfalls einen Förderbedarf bestimmter Schülergruppen in bestimmten Lernbereichen zu verdeutlichen. Der Vergleich der Ergebnisse mit anderen Klassen, der Schule, dem gesamten Bundesland oder einer sozial ähnlich zusammengesetzten Gruppe, eröffnet Lehrkräften eine über das klasseninterne Bezugssystem hinausgehende Perspektive.
4. Muss mein Kind an VERA teilnehmen?
Die Teilnahme an VERA ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend (wenn auch nicht in allen Fächern). Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Benötigt Ihre Tochter/Ihr Sohn sonderpädagogische Förderung oder lebt sie/er weniger als zwölf Monate in Deutschland und beherrscht deshalb die deutsche Sprache noch nicht ausreichend, liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob sie/er mitschreiben sollte.
Nimmt Ihre Tochter/Ihr Sohn in einem solchen Fall an den Vergleichsarbeiten teil, bekommt sie/er zwar eine individuelle Rückmeldung, ihre/seine Ergebnisse werden im Vergleich der Klassen jedoch nicht berücksichtigt.
5. Wird VERA benotet?
Die Arbeit Ihrer Tochter / Ihres Sohnes wird nicht benotet. Schließlich geht es in erster Linie um eine Rückmeldung für die Lehrkräfte, inwieweit ihre Schüler/-innen die in den Bildungsstandards formulierten Kompetenzen bereits erworben haben.
6. Welche Aufgaben werden gestellt?
Die Aufgaben beziehen sich in der Regel nicht auf den direkt in den vorangegangenen Unterrichtsstunden von den Schülerinnen und Schülern behandelten Stoff. Es werden stattdessen Wissen und Fähigkeiten abgefragt, die langfristig im Unterricht erworben wurden. Diese orientieren sich nicht an den Lehrplänen der einzelnen Bundesländer, sondern an den bundesweit festgelegten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz.
7. Soll sich mein Kind vorbereiten?
Da bei VERA langfristig erworbene Kompetenzen geprüft werden, ist es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, dass sich Ihre Tochter / Ihre Sohn auf die Vergleichsarbeiten vorbereitet. Über den Ablauf und die Anforderungen von VERA wird Ihre Tochter / Ihre Sohn rechtzeitig vor den Vergleichsarbeiten im Unterricht informiert. Bitte bestärken Sie Ihre Tochter / Ihre Sohn lediglich darin, sein Bestes zu geben.
8. Wann finden die Vergleichsarbeiten statt und wie lange dauern sie?
Die Vergleichsarbeiten finden jährlich im Frühjahr statt. Die Termine werden länderübergreifend für jedes Jahr neu festgelegt und werden von den zuständigen Ministerien und Landesinstituten bekannt gegeben. Die Ansprechpartner für Ihr Bundesland finden Sie unter dem Punkt VERA 8: Ansprechpartner.
Die Bearbeitungszeiten hängen von den untersuchten Teilleistungsbereichen der Fächer ab und liegen in der Größenordnung von 20 bis 60 Minuten.
9. Wie werden die Vergleichsarbeiten ausgewertet?
Nachdem Ihre Tochter / Ihre Sohn die Vergleichsarbeiten geschrieben hat, korrigieren die Lehrkräfte die Aufgaben. Hierzu stehen Korrekturhinweise zur Verfügung, die für alle teilnehmenden Schulen gleich sind. Die Klassen- und Schülerergebnisse werden dann auf den VERA-Internetseiten in einem geschützten Bereich von den Lehrkräften eingegeben und vom wissenschaftlichen Team in Landau ausgewertet.
Die Rückmeldung erfolgt anonym und wird in erster Instanz der unterrichtenden Lehrkraft im geschützten Bereich von VERA übermittelt. Nur die Lehrkräfte Ihrer Tochter / Ihres Sohn können also die Ergebnisse der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler zuordnen. Die Vorgaben des Datenschutzes werden bei diesem Vorgehen streng eingehalten. In den meisten Bundesländern sind die Lehrkräfte verpflichtet, den Eltern die Ergebnisse des eigenen Kindes zurückzumelden.
10. Wie erfahre ich, wie mein Kind abgeschnitten hat?
In den meisten Bundesländern erhalten Sie nach der Auswertung der Vergleichsarbeiten von der Lehrkraft Ihrer Tochter / Ihres Sohnes einen Rückmeldungsbogen, dem Sie entnehmen können, wie Ihre Tochter/Ihr Sohn abgeschnitten hat. Die bundeslandspezifischen Regelungen können Sie bei der Lehrkraft Ihrer Tochter / Ihres Sohnes erfragen.
Die Bewertung erfolgt durch die Zuordnung zu einer sogenannten Kompetenzstufe, die keine Entsprechung in Schulnoten hat. Was unter den Kompetenzstufen zu verstehen ist, können Sie im Rückmeldebogen oder auf der Projektseite genau nachlesen.
11. Darf ich das Testheft meines Kindes einsehen?
Das hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. In den meisten Ländern haben die Eltern die Möglichkeit (z. B. im Rahmen eines Elternabends) die VERA-Testhefte der eigenen Kinder einzusehen. In einigen Ländern können die Schüler/-innen die Testhefte nach einiger Zeit mit nach Hause nehmen.
12. An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen zu VERA habe?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Lehrkraft, die an der Schule Ihrer Tochter / Ihres Sohnes für die Durchführung von VERA zuständig ist. Sollte diese Ihnen nicht direkt auf Ihre Fragen antworten können, besteht die Möglichkeit, dass die Lehrerin / der Lehrer im telefonischen Support für VERA anruft und sich informiert. Diese Information kann dann wiederum entsprechend an Sie weitergegeben werden.
13. Was sind Kompetenzstufen?
Die Testleistungen der Schülerinnen und Schüler werden als sogenannten Kompetenzstufen an die Lehrkräfte und Sie als Eltern / Erziehungsberechtigte zurückgemeldet. Kompetenzstufen sind inhaltliche Beschreibungen der Fähigkeiten der Kinder in den einzelnen geprüften Fächern und deren spezifischen Teilbereichen (genannt Kompetenzbereiche). Sie werden in Kompetenzstufenmodellen beschrieben, die das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin für die Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat. Kompetenzstufen sollten nicht mit Noten gleichgesetzt werden.